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Urteil

11 S 460/13

Landgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGK:2014:0624.11S460.13.00
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Tenor

1.              Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.09.2013 – 265 C 67/13 – wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

3.              Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.              Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.09.2013 – 265 C 67/13 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen. 3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. 4. Die Revision wird nicht zugelassen.