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Beschluss

39 T 243/14

Landgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGK:2015:0413.39T243.14.00
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Tenor

Die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 14.10.2014 - 288 M 965/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kostenausspruch aufgehoben wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erhoben.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 14.10.2014 - 288 M 965/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kostenausspruch aufgehoben wird. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erhoben. Die weitere Beschwerde wird zugelassen.