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Beschluss

28 O 139/20

Landgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGK:2020:0519.28O139.20.00
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Tenor

Auf den Antrag vom 14.05.2020 wird, wegen der Dringlichkeit ohne vorherige Anhörung der Beteiligten, folgende

einstweilige Anordnung

erlassen:

Der Beteiligten wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens (Az. 28 O 159/20) untersagt, die nachfolgend bezeichneten Daten betreffend die Beschwerden bzw. Meldungen bezüglich der ASIN XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXX bzw. XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXXX zu löschen:

1. Die Bestandsdaten der auf der Plattform www.B.de registrierten Nutzer, die sich als Kunden der Antragstellerin über die von der Beteiligten bereitgestellten Online-Formulare über den Zustand der von der Antragstellerin auf www.B.de unter den ASIN XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXXX angebotenen und ausgelieferten Produkte beschwert haben,

einschließlich der folgenden, bei der Beteiligten gespeicherten Daten:

a. Namen der Nutzer

b. Benutzername der Nutzer

c. Anschrift der Nutzer

d. E-Mail der Nutzer

e. Nummer der Bestellung

f. Genauer Zeitpunkt der Bestellung unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone

g. Genauer Zeitpunkt der Kundenbeschwerde unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone

h. Inhalt der Kundenbeschwerden unter Angabe des vollständigen Wortlauts

2. Die Bestandsdaten der auf der Plattform www.B.de registrierten Nutzer, die als Kunden der Antragstellerin über die von der Beteiligten bereitgestellten Online-Formulare Verstöße von Angebotsrichtlinien in den Angeboten der Antragstellerin auf www.B.de unter den ASIN XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXXX gemeldet haben,

einschließlich der folgenden, bei der Beteiligten gespeicherten Daten:

a. Namen der Nutzer

b. Benutzername der Nutzer

c. Anschrift der Nutzer

d. E-Mail der Nutzer

e. Nummer der Bestellung

f. Genauer Zeitpunkt der Bestellung unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone

g. Genauer Zeitpunkt der Kundenbeschwerde unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone

h. Inhalt der Kundenbeschwerden unter Angabe des vollständigen Wortlauts

Die Beteiligte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag innerhalb von einer Woche ab Zustellung dieses Beschlusses.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Entscheidungsgründe
Auf den Antrag vom 14.05.2020 wird, wegen der Dringlichkeit ohne vorherige Anhörung der Beteiligten, folgende einstweilige Anordnung erlassen: Der Beteiligten wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens (Az. 28 O 159/20) untersagt, die nachfolgend bezeichneten Daten betreffend die Beschwerden bzw. Meldungen bezüglich der ASIN XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXX bzw. XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXXX zu löschen: 1. Die Bestandsdaten der auf der Plattform www.B.de registrierten Nutzer, die sich als Kunden der Antragstellerin über die von der Beteiligten bereitgestellten Online-Formulare über den Zustand der von der Antragstellerin auf www.B.de unter den ASIN XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXXX angebotenen und ausgelieferten Produkte beschwert haben, einschließlich der folgenden, bei der Beteiligten gespeicherten Daten: a. Namen der Nutzer b. Benutzername der Nutzer c. Anschrift der Nutzer d. E-Mail der Nutzer e. Nummer der Bestellung f. Genauer Zeitpunkt der Bestellung unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone g. Genauer Zeitpunkt der Kundenbeschwerde unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone h. Inhalt der Kundenbeschwerden unter Angabe des vollständigen Wortlauts 2. Die Bestandsdaten der auf der Plattform www.B.de registrierten Nutzer, die als Kunden der Antragstellerin über die von der Beteiligten bereitgestellten Online-Formulare Verstöße von Angebotsrichtlinien in den Angeboten der Antragstellerin auf www.B.de unter den ASIN XXXX, XXXX, XXXX, XXXX bzw. XXXX gemeldet haben, einschließlich der folgenden, bei der Beteiligten gespeicherten Daten: a. Namen der Nutzer b. Benutzername der Nutzer c. Anschrift der Nutzer d. E-Mail der Nutzer e. Nummer der Bestellung f. Genauer Zeitpunkt der Bestellung unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone g. Genauer Zeitpunkt der Kundenbeschwerde unter Angabe des Datums und der Uhrzeit inklusive Minuten, Sekunde und Zeitzone h. Inhalt der Kundenbeschwerden unter Angabe des vollständigen Wortlauts Die Beteiligte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag innerhalb von einer Woche ab Zustellung dieses Beschlusses. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Gründe: 1. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Sicherungsanordnung sind glaubhaft gemacht, §§ 51 Abs. 1 S. 2 FamFG, 14 TMG. Angesichts des drohenden Datenverlusts besteht ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden gem. § 49 Abs. 1 FamFG. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass das Hauptsacheverfahren gemäß § 14 Abs. 4 TMG bei der Kammer unter dem Az. 28 O 159/20 geführt wird. 2. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 51 Abs. 4 FamFG, 14 Abs. 4 S. 6 UrhG. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, in deutscher Sprache schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Landgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.