28 O 218/21
Landgericht Köln, Entscheidung vom
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I. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird - unter Berücksichtigung der Schutzschrift der Antragsgegnerin vom 2.6.2021 - angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
den ca. 40-Sekunden langen Werbeclip zu dem Motto „Einer für Alles. Alles für günstig“ öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu verbreiten und/oder vorstehende Handlungen durch Dritte begehen zu lassen, soweit im Clip ein Double des Antragstellers auftritt und auf diese Weise für die in den Discountern der Marke „Netto“ angebotenen Produkte geworben wird,
wenn dies geschieht wie in dem über YouTube unter der URL https://entfernt abrufbaren Werbeclip.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III. Streitwert: 100.000 €