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Urteil

28 O 183/21

Landgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGK:2021:1105.28O183.21.00
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Tenor

Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 24.06.2021, Az. 15 W 41/21, wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Entscheidungsgründe
Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 24.06.2021, Az. 15 W 41/21, wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.