33 O 166/22
Landgericht Köln, Entscheidung vom
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hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für den Erlass der nachstehenden einstweiligen Verfügung glaubhaft gemacht durch eidesstattliche Versicherungen, Vorlage von Lichtbildern sowie vorgerichtlicher Korrespondenz.
Die Antragstellerin hat die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 09.03.2022 abgemahnt. Die Abmahnung lag der Kammer vor. Eine Reaktion der Antragsgegnerin ist nicht erfolgt.
Auf Antrag der Antragstellerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, Folgendes angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird— unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten – aufgegeben, es zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken
1. über die Antragstellerin bzw. die Produkte der Antragstellerin Folgendes zu verbreiten und / oder verbreiten zu lassen
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und/oder
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wie geschehen in den in dem Angebot B XXXX auf amazon.de veröffentlichten Produktrezensionen des Amazon-Nutzers N vom 13.02.2022 bzw. 26.02.2022;
2. Bestellungen bei der Antragstellerin zu tätigen und / oder tätigen zu lassen und anschließend eine negative Produktrezension über das bestellte Produkt der Antragstellerin zu veröffentlichen und / oder veröffentlichen zu lassen,
wie geschehen im Zusammenhang mit der Bestellung vom 27.12.2021, Bestellnummer 000000 und der in den in dem Angebot B XXXX auf amazon.de veröffentlichten Produktrezensionen des Amazon-Nutzers N vom 13.02.2022 bzw. 26.02.2022.
3. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.