28 T 18/22
Landgericht Köln, Entscheidung vom
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I. Die Sache wird zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde auf die Kammer übertragen.
II. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an einem Mitglied der Geschäftsführung zu vollstrecken ist,
v e r b o t e n,
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von dem Profil @EF des Antragstellers zu löschen, wenn dies geschieht wie am 09.10.2022.
III. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
IV. Streitwert: 1.500 €