Urteil
12 Ks 1/04 (7) – Strafrecht
Landgericht Mönchengladbach, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGMG:2004:0505.12KS1.04.7.00
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Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Er trägt. die Kosten des Verfahrens .
Angewendete Strafvorschrift:
§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 5 Alternative StGB
Entscheidungsgründe
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er trägt. die Kosten des Verfahrens . Angewendete Strafvorschrift: § 211 Abs. 1, Abs. 2, 5 Alternative StGB