5 O 8/21
Landgericht Paderborn, Entscheidung vom
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Im Wege der einstweiligen Verfügung wird auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages und der beigefügten Anlagen vom 09.07.2021 gemäß §§ 936, 940 ZPO und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:
1.
Für den Antragsteller ist im Grundbuch von W, Amtsgerichtsbezirk M, Blatt …, Flur …, Flurstück ../…, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, E, eine Vormerkung zur Sicherung seines Anspruchs auf Auflassung/Rückübertragung im Umfang von 1/5 des Eigentums an dem Grundstück einzutragen.
2.
Das zuständige Grundbuchamt bei dem Amtsgericht M wird um die Eintragungen der Vormerkungen ersucht.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 27.785,00 EUR festgesetzt.