Beschluss
4 O 3/03 – Bürgerliches Recht
Landgericht Wuppertal, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGW:2003:0512.4O3.03.00
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Tenor
Kostenfestsetzungsbeschluss
Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Wuppertal vom 29.01.2003 sind von der Klägerin an Kosten 644,40 EUR (in Buchstaben: sechshundertvierundvierzig und 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.02.2003 an die Beklagten zu erstatten.
Die Berechnung ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Kostenfestsetzungsbeschluss Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Wuppertal vom 29.01.2003 sind von der Klägerin an Kosten 644,40 EUR (in Buchstaben: sechshundertvierundvierzig und 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.02.2003 an die Beklagten zu erstatten. Die Berechnung ist bereits übersandt. Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.