Urteil
L 2 BA 6/23
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom
ECLI:DE:LSGNIHB:2025:0212.2BA6.23.00
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Leitsätze
Auch bei der statusrechtlichen Beurteilung honorarärztlicher Tätigkeiten ist dem Grundsatz der Klarheit und Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände Genüge zu tun.
Entscheidungsgründe
Auch bei der statusrechtlichen Beurteilung honorarärztlicher Tätigkeiten ist dem Grundsatz der Klarheit und Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände Genüge zu tun.