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V ZB 200/10

OLG, Entscheidung vom

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Entscheidungsgründe
Zurück OLG Hamm 01. Juli 2011 15 W 327/10 BGB § 2084 Zum Begriff des „gleichzeitigen Versterbens“ im privatschriftlichen Ehegattentestament Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau RNotZ – Forum Rechtsprechung in Leitsätzen 1. Liegenschaftsrecht – Eintragungsfähigkeit der Verfügungsbefugnis einer Kapitalanlagegesellschaft nach § 31 Abs. 1 InvG (BGH, Beschluss vom 30. 6. 2011 – V ZB 200/10) InvG §§ 26; 31; 76 1. Die Verfügungsbefugnis einer Kapitalanlagegesellschaft nach § 31 Abs. 1 InvG ist jedenfalls als Teil des Zustimmungsvorbehalts nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InvG eintragungsfähig. 2. In der Eintragung des Zustimmungsvorbehalts nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InvG muss die Depotbank genannt werden. (Fundstellen: Beck-Online, Homepage des BGH, ZIP 2011, 1610) 2. Liegenschaftsrecht – Ausscheiden eines GbRGesellschafters und Grundbuchvollzug (OLG Hamm, Beschluss vom 28. 6. 2011 – 15 W 170/11) BGB § 705 GBO § 47 Für die Eintragung des Ausscheidens eines Gesellschafters einer GbR reichen die Berichtigungsbewilligungen der im Grundbuch gem. § 47 Abs. 2 GBO eingetragenen Gesellschafter aus. (Fundstellen: Beck-Online, juris) 3. Familienrecht – Keine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein aufgrund sog. Altersphasenmodell (BGH, Urteil vom 15. 6. 2011 – XII ZR 94/09) GBO §§ 22; 29; 35 1. Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes, etwa bis zum achten und zum zwölften Lebensjahr, abstellt, wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 30. März 2011, XII ZR 3/09, FamRZ 2011, 791 ). 2. Das gilt auch, wenn solche Altersphasen nur als Regelfall behandelt werden, innerhalb dessen die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, die Begründung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils aber nicht auf individuelle Einzelumstände gestützt ist (vgl. Senatsurteil vom 18. März 2009, XII ZR 74/08, BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 28). (Fundstellen: Beck-Online, Homepage des BGH) 4. Familienrecht – Berücksichtung des Wertes einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich (BGH, Urteil vom 2. 2. 2011 – XII ZR 185/08) BGB §§ 1375; 1376; 1378 1. Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. 2. Bei der Bewertung des Goodwill ist ein Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht. Der Unternehmerlohn hat insbesondere der beruflichen Erfahrung und der unternehmerischen Verantwortung Rechnung zu tragen sowie die Kosten einer angemessenen sozialen Absicherung zu berücksichtigen. 3. Von dem ermittelten Wert der Praxis sind unabhängig von einer Veräußerungsabsicht latente Ertragsteuern in Abzug zu bringen. Diese sind nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu bemessen, die am Stichtag vorlagen. (Fundstellen: Beck-Online, Homepage des BGH, NJW 2011, 2572) 5. Erbrecht – Zum Begriff des „gleichzeitigen Versterbens“ im privatschriftlichen Ehegattentestament (OLG Hamm, Beschluss vom 1. 7. 2011 – 15 W 327/10, mitgeteilt von Richter am Oberlandesgericht Hartmut Engelhardt) BGB § 2084 Die für den Fall des „gleichzeitigen Ablebens“ in einem privatschriftlichen Ehegattentestament getroffene Erbeinsetzung kann ohne besondere Anhaltspunkte nicht dahin ausgelegt werden, dass sie sich auch auf den Fall des in zeitlich größerem Abstand aufeinander folgenden Versterbens der Ehegatten bezieht. (Fundstellen: Beck-Online, juris, Homepage des BGH) RNotZ – Forum564 RNotZ 2011, Heft 11 Art: Entscheidung, Urteil Gericht: OLG Hamm Erscheinungsdatum: 01.07.2011 Aktenzeichen: 15 W 327/10 Rechtsgebiete: Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbfolge Erschienen in: RNotZ 2011, 564 ZEV 2011, 536-537 Zerb 2011, 272-274 Normen in Titel: BGB § 2084