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IV ZR 72/11

OLG, Entscheidung vom

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Entscheidungsgründe
Zurück OLG Stuttgart 07. Dezember 2011 3 U 135/11 BGB § 652; BGB § 123; BGB § 812 Zum Anspruch auf Rückzahlung des Maklerhonorars nach arglistiger Täuschung über Zahlungsfähigkeit des Käufers Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau Negativattestes der Gemeinde über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts gilt auch dann, wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnungseigentumsanlage veräußert werden. (Fundstellen: Beck Online; juris) 7. Liegenschaftsrecht – Zum Anspruch auf Rückzahlung des Maklerhonorars nach arglistiger Täuschung über Zahlungsfähigkeit des Käufers (OLG Stuttgart, Urteil vom 7. 12. 2011 – 3 U 135/11) BGB §§ 123; 652; 812 1. Es besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des Maklerhonorars nach Rücktritt des Verkäufers vom vermittelten Grundstückskaufvertrag, wenn er diesen Vertrag statt den Rücktritt zu erklären auch wegen arglistiger Täuschung der Käufer über ihre Zahlungsfähigkeit hätte anfechten können. 2. Die das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung begründenden Umstände müssen nicht in der Rücktrittserklärung aufgeführt werden. 3. Die Käufer haben die Pflicht zur Aufklärung über ihre Zahlungsunfähigkeit (bei Kaufpreis von 1.9 Millionen Euro), wenn die einzige Chance, den Kaufpreis aufbringen zu können, in einem (wegen Voraussage einer Wahrsagerin erhofften) Lottogewinn in Millionenhöhe besteht. (Fundstellen: Beck Online; juris) 8. Liegenschaftsrecht – Vorlage einer beglaubigten Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Grundbuchamt (KG, Beschluss vom 29. 11. 2011 – 1 W 71/11) GBO §§ 18; 29 GrEStG § 22 Eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage des Originals einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig gemacht wird, ist jedenfalls dann unberechtigt, wenn eine beglaubigte Ablichtung vorgelegt wird und ein Notar zugleich bestätigt, dass ihm das Original vorliegt. (Fundstellen: Beck Online; juris; DNotI Online Plus) 9. Erbrecht – Zum lebzeitigen Eigeninteresse bei Schenkung zum Nachteil des Vertragserben (BGH, Beschluss vom 26. 10. 2011 – IV ZR 72/11) BGB § 2287 Ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung kann auch dann vorliegen, wenn der Beschenkte ohne rechtliche Bindung Leistungen – etwa zur Betreuung im weiteren Sinne – übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in der Zukunft vornehmen will. (Fundstellen: Beck-Online; juris; DNotI-Report 2012, 5 ; NJW-RR 2012, 207 ) 10. Erbrecht – Zum Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins (OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. 8. 2011 – 3 Wx 21/11) BGB § 2369 Wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Nachlassgegenständen im Ausland fehlen, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins (§ 2369 Abs. 1 BGB). (RNotZ-Leitsatz) (Fundstellen: Beck-Online; juris; NJW-RR 2012, 10 ) 11. Handels-/Gesellschaftsrecht – Auslegung von Abfindungsklauseln für ausscheidende Gesellschafter (BGH, Urteil vom 27. 9. 2011 – II ZR 279/09) BGB §§ 133; 157 GmbHG § 3 Bei der Auslegung der Bestimmungen über die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist zu berücksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer wirksame und die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben. (Fundstellen: Beck-Online; juris; Homepage des BGH; NZG 2011, 1420 ) Gesetzgebung Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) vorgelegt Das Bundesministerium der Justiz hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht vor, für die genannten Berufsgruppen die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu schaffen. Diese Haftungsbeschränkung betrifft nicht sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn. Dafür wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungschutz eingeführt. Der Referentenentwurf ist abrufbar unter www.bmj.de. RNotZ – Forum RNotZ 2012, Heft 4 187 RNotZ, 04/2011 #5700 03.04.2012, 10:34 Uhr – b.b./st – S:/3D/Notarkam/nz_12_04/rnotz_12_04.3d [S. 187/196] 5 5700_rnotz_12_04.ps Art: Entscheidung, Urteil Gericht: OLG Stuttgart Erscheinungsdatum: 07.12.2011 Aktenzeichen: 3 U 135/11 Rechtsgebiete: Maklervertrag Erschienen in: RNotZ 2012, 187 Normen in Titel: BGB § 652; BGB § 123; BGB § 812