V ZR 78/11
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Entscheidungsgründe
Zurück OLG Hamm 13. Dezember 2011 15 W 476/11 BauGB § 24 Kein Negativattest bei Veräußerung sämtlicher Miteigentumsanteile an einer Wohnungseigentumsanlage erforderlich Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau RNotZ – Forum Rechtsprechung in Leitsätzen 1. Liegenschaftsrecht – Verfügung über das (nahezu) gesamte Vermögen bei Grundschuldbestellung (BGH, Urteil vom 7. 10. 2011 – V ZR 78/11) BGB § 1365 Bei der Feststellung, ob ein Ehegatte mit einer Grundschuldbestellung über sein (nahezu) gesamtes Vermögen verfügt, sind neben dem Nominalbetrag der Grundschuld auch die bei einer künftigen Vollstreckung in die Rangklasse 4 des § 10 I ZVG fallenden Grundschuldzinsen einzubeziehen und regelmäßig mit dem zweieinhalbfachen Jahresbetrag zu berücksichtigen. (Fundstellen: Beck-Online; juris; Homepage des BGH; NJW 2011, 3783 ; ZfIR 2012, 93 mit Anm. Zimmer) 2. Liegenschaftsrecht – Sondereigentum an dereine Doppelstockgarage betreibenden Hebeanlage (BGH, Urteil vom 21. 10. 2011 – V ZR 75/11) WEG §§ 3; 5 Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird. (Fundstellen: Beck-Online; juris; Homepage des BGH; NJW-RR 2012, 85 ) 3. Liegenschaftsrecht – Sittenwidrigkeit einer Grundstücksübertragung wegen Drittschädigungsabsicht (BGH, Urteil vom 28. 10. 2011 – V ZR 212/10) BGB §§ 117; 138; 311 1. Ein Rechtsgeschäft, welches die Parteien in der Absicht schließen, einen Dritten zu schädigen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB , wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist. (amtlicher Leitsatz) 2. Wenn ein Ehegatte unentgeltlich Vermögenswerte an einen Dritten überträgt und beide Vertragsbeteiligte hiermit die Schädigung des anderen Ehegatten beabsichtigen, ist diese Übertragung nur dann sittenwidrig, wenn sie die Rechtsstellung des anderen Ehegatten, z. B. in Bezug auf dessen Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsansprüche, tatsächlich verschlechtert. 3. Änderungen eines Grundstückskaufvertrages, die der Auflassung zeitlich nachfolgen, bedürfen nicht der Form des § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB . (RNotZ-Leitsätze) (Fundstellen: Beck Online; juris; Homepage des BGH; NJW-RR 2012, 18 ) 4. Liegenschaftsrecht – Auslegung einer notariellen Erklärung zur Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 24. 11. 2011 – VII ZB 12/11) ZPO § 726 1. Zur Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung, in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem „jeweiligen Gläubiger“ der Grundschuld übernommen hat. (amtlicher Leitsatz) 2. Wird ein Schuldversprechen in einer Grundschuldbestellungsurkunde derart vom Schuldner erklärt, dass der jeweilige Gläubiger der Grundschuld ihn daraus in Anspruch nehmen kann, ist Rechtsnachfolger des in der Urkunde genannten Gläubigers hinsichtlich des Schuldversprechens grundsätzlich nur, wer Gläubiger des Anspruchs aus dem Schuldversprechen und auch der Grundschuld ist (Anschluss an BGH vom 12. 12. 2007, VII ZB 108/06, DNotZ 2008, 833 ). (RNotZ-Leitsatz) (Fundstellen: Beck Online; juris; Homepage des BGH) 5. Liegenschaftsrecht – Zur Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung (BGH, Urteil vom 2. 12. 2011 – V ZR 74/11) WEG § 13 Der teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen. (Fundstellen: Beck Online; juris; Homepage des BGH; DNotI-Report 2012, 21 ; NJW 2012, 676 ) 6. Liegenschaftsrecht – Kein Negativattest bei Veräußerung sämtlicher Miteigentumsanteile an einer Wohnungseigentumsanlage erforderlich (OLG Hamm, Beschluss vom 14. 12. 2011 – 15 W 476/11) BauGB § 24 Die Freistellung der Veräußerung von Wohnungseigentum vom Erfordernis der Beibringung eines RNotZ – Forum186 RNotZ 2012, Heft 4 RNotZ, 04/2011 #5700 03.04.2012, 10:34 Uhr – b.b./st – S:/3D/Notarkam/nz_12_04/rnotz_12_04.3d [S. 186/196] 5 5700_rnotz_12_04.ps RNotZ – Forum RNotZ 2012, Heft 4 Negativattestes der Gemeinde über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts gilt auch dann, wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnungseigentumsanlage veräußert werden. nimmt, tatsächlich erbringt und auch in der Zukunft vornehmen will. (Fundstellen: Beck-Online; juris; DNotI-Report 2012, 5 ; NJW-RR 2012, 207 ) (Fundstellen: Beck Online; juris) 7. Liegenschaftsrecht – Zum Anspruch auf Rückzahlung des Maklerhonorars nach arglistiger Täuschung über Zahlungsfähigkeit des Käufers (OLG Stuttgart, Urteil vom 7. 12. 2011 – 3 U 135/11) 10. Erbrecht – Zum Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins (OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. 8. 2011 – 3 Wx 21/11) BGB § 2369 BGB §§ 123; 652; 812 1. Es besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des Maklerhonorars nach Rücktritt des Verkäufers vom vermittelten Grundstückskaufvertrag, wenn er diesen Vertrag statt den Rücktritt zu erklären auch wegen arglistiger Täuschung der Käufer über ihre Zahlungsfähigkeit hätte anfechten können. 2. Die das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung begründenden Umstände müssen nicht in der Rücktrittserklärung aufgeführt werden. 3. Die Käufer haben die Pflicht zur Aufklärung über ihre Zahlungsunfähigkeit (bei Kaufpreis von 1.9 Millionen Euro), wenn die einzige Chance, den Kaufpreis aufbringen zu können, in einem (wegen Voraussage einer Wahrsagerin erhofften) Lottogewinn in Millionenhöhe besteht. (Fundstellen: Beck Online; juris) 8. Liegenschaftsrecht – Vorlage einer beglaubigten Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Grundbuchamt (KG, Beschluss vom 29. 11. 2011 – 1 W 71/11) Wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Nachlassgegenständen im Ausland fehlen, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins (§ 2369 Abs. 1 BGB). (RNotZ-Leitsatz) (Fundstellen: Beck-Online; juris; NJW-RR 2012, 10 ) 11. Handels-/Gesellschaftsrecht – Auslegung von Abfindungsklauseln für ausscheidende Gesellschafter (BGH, Urteil vom 27. 9. 2011 – II ZR 279/09) BGB §§ 133; 157 GmbHG § 3 Bei der Auslegung der Bestimmungen über die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist zu berücksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer wirksame und die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben. (Fundstellen: Beck-Online; juris; Homepage des BGH; NZG 2011, 1420 ) GBO §§ 18; 29 GrEStG § 22 Eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage des Originals einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig gemacht wird, ist jedenfalls dann unberechtigt, wenn eine beglaubigte Ablichtung vorgelegt wird und ein Notar zugleich bestätigt, dass ihm das Original vorliegt. (Fundstellen: Beck Online; juris; DNotI Online Plus) 9. Erbrecht – Zum lebzeitigen Eigeninteresse bei Schenkung zum Nachteil des Vertragserben (BGH, Beschluss vom 26. 10. 2011 – IV ZR 72/11) BGB § 2287 Ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung kann auch dann vorliegen, wenn der Beschenkte ohne rechtliche Bindung Leistungen – etwa zur Betreuung im weiteren Sinne – überRNotZ, 04/2011 #5700 S:/3D/Notarkam/nz_12_04/rnotz_12_04.3d 03.04.2012, 10:34 Uhr Gesetzgebung Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) vorgelegt Das Bundesministerium der Justiz hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht vor, für die genannten Berufsgruppen die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu schaffen. Diese Haftungsbeschränkung betrifft nicht sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn. Dafür wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungschutz eingeführt. Der Referentenentwurf ist abrufbar unter www.bmj.de. – b.b./st – [S. 187/196] 5700_rnotz_12_04.ps Art: Entscheidung, Urteil Gericht: OLG Hamm Erscheinungsdatum: 13.12.2011 Aktenzeichen: 15 W 476/11 Rechtsgebiete: Öffentliches Baurecht Erschienen in: RNotZ 2012, 186-187 DNotZ 2012, 367-377 NotBZ 2012, 112-113 Normen in Titel: BauGB § 24