Beschluss
2 U 56/24
OLG Braunschweig, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGBS:2024:0308.2U56.24.00
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Leitsätze
Angebote des Rollladen- und Sonnenschutztechnikers können ohne die ggf. erforderliche Eintragung des Betriebs in die Handwerksrolle eine gemäß § 3a UWG unzulässige Werbung darstellen.
Entscheidungsgründe
Angebote des Rollladen- und Sonnenschutztechnikers können ohne die ggf. erforderliche Eintragung des Betriebs in die Handwerksrolle eine gemäß § 3a UWG unzulässige Werbung darstellen.