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Urteil

2 U 16/25

OLG Braunschweig, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGBS:2025:0528.2U16.25.00
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Leitsätze
Soll die Anbieterkennzeichnung auf der Anwaltshomepage für eine weitere Internetpräsenz des Rechtsanwalts genutzt werden, ist dies nicht "leicht erkennbar" i. S. v. § 5 Abs. 1 DDG , wenn die Weiterleitung auf die Anwaltshomepage über einen unter der Überschrift "Kontakt" zu findenden Link erfolgt, der mit dem aus dem Namen des Rechtsanwalts gebildeten Domainnamen bezeichnet ist (Abgrenzung BGH, Urt. v. 20.07.2006 - I ZR 228/03 , GRUR 2007, 159 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
Entscheidungsgründe
Soll die Anbieterkennzeichnung auf der Anwaltshomepage für eine weitere Internetpräsenz des Rechtsanwalts genutzt werden, ist dies nicht "leicht erkennbar" i. S. v. § 5 Abs. 1 DDG , wenn die Weiterleitung auf die Anwaltshomepage über einen unter der Überschrift "Kontakt" zu findenden Link erfolgt, der mit dem aus dem Namen des Rechtsanwalts gebildeten Domainnamen bezeichnet ist (Abgrenzung BGH, Urt. v. 20.07.2006 - I ZR 228/03 , GRUR 2007, 159 - Anbieterkennzeichnung im Internet).