Beschluss
1 ORs 7/23
OLG Celle, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGCE:2023:1122.1ORS7.23.00
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Leitsätze
Wendet sich ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin bei einer Versammlung unter freiem Himmel an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis, sind seine bzw. ihre hierbei gesprochenen Worte öffentlich, weil nach den objektiv gegebenen Umständen nicht sichergestellt werden kann, dass die Äußerung nicht durch umstehende Teilnehmer oder Passanten wahrgenommen wird.
Entscheidungsgründe
Wendet sich ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin bei einer Versammlung unter freiem Himmel an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis, sind seine bzw. ihre hierbei gesprochenen Worte öffentlich, weil nach den objektiv gegebenen Umständen nicht sichergestellt werden kann, dass die Äußerung nicht durch umstehende Teilnehmer oder Passanten wahrgenommen wird.