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Urteil

7 U 149/22

OLG Celle, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGCE:2024:0619.7U149.22.00
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Leitsätze
Die Prognose der erwarteten Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt für die Berechnung der Nutzungsvorteile kann nicht anhand der tatsächlichen individuellen Durchschnittsfahrleistung erfolgen.
Entscheidungsgründe
Die Prognose der erwarteten Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt für die Berechnung der Nutzungsvorteile kann nicht anhand der tatsächlichen individuellen Durchschnittsfahrleistung erfolgen.