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Beschluss

1 ORs 18/24

OLG Celle, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGCE:2024:0718.1ORS18.24.00
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Leitsätze
1. Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung aufgrund der Fälschung eines Impfausweises erfordert konkrete Feststellungen zu den darin vorgenommenen Eintragungen. 2. Eine elektronische Bescheinigung über die Genesung von Covid-19 unterfällt nur dann dem Tatbestand des § 269 StGB , wenn die Datei selbst den Anschein erweckt, dass sie von dem vermeintlichen Aussteller der Bescheinigung erstellt wurde (Fortführung von OLG Celle, Urteil vom 15. Dezember 2023 - 1 ORs 2/23 -, Rn. 42, juris).
Entscheidungsgründe
1. Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung aufgrund der Fälschung eines Impfausweises erfordert konkrete Feststellungen zu den darin vorgenommenen Eintragungen. 2. Eine elektronische Bescheinigung über die Genesung von Covid-19 unterfällt nur dann dem Tatbestand des § 269 StGB , wenn die Datei selbst den Anschein erweckt, dass sie von dem vermeintlichen Aussteller der Bescheinigung erstellt wurde (Fortführung von OLG Celle, Urteil vom 15. Dezember 2023 - 1 ORs 2/23 -, Rn. 42, juris).