Beschluss
7 W 14/24
OLG Celle, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGCE:2025:0210.7W14.24.00
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Leitsätze
1. Durch das Grundstücksverkehrsgesetz wird nur die aktive Landwirtschaft geschützt, nicht hingegen die Landverpachtung zur Bewirtschaftung durch den Pächter. Die erleichterte Bewirtschaftungsmöglichkeit durch den Pächter reicht für den Tatbestand des § 8 Nr. 4 GrdstVG nicht aus (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 7 W 81/13, BeckRS 2014, 7114). 2. Zur Gleichstellung mit einem Landwirt bei Flächenerwerb für einen aktuell nicht betriebenen Hof, wenn die Wiederaufnahme des Betriebs durch einen familiären Hofnachfolger ernsthaft beabsichtigt ist.
Entscheidungsgründe
1. Durch das Grundstücksverkehrsgesetz wird nur die aktive Landwirtschaft geschützt, nicht hingegen die Landverpachtung zur Bewirtschaftung durch den Pächter. Die erleichterte Bewirtschaftungsmöglichkeit durch den Pächter reicht für den Tatbestand des § 8 Nr. 4 GrdstVG nicht aus (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 7 W 81/13, BeckRS 2014, 7114). 2. Zur Gleichstellung mit einem Landwirt bei Flächenerwerb für einen aktuell nicht betriebenen Hof, wenn die Wiederaufnahme des Betriebs durch einen familiären Hofnachfolger ernsthaft beabsichtigt ist.