Urteil
11 U 23/25
OLG Celle, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGCE:2025:1002.11U23.25.00
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Leitsätze
Immobilienmaklerverträge, die dem Textformerfordernis gemäß § 656a BGB unterliegen, können in formwirksamer Weise nicht durch lediglich konkludente Willenserklärungen geschlossen werden.
Entscheidungsgründe
Immobilienmaklerverträge, die dem Textformerfordernis gemäß § 656a BGB unterliegen, können in formwirksamer Weise nicht durch lediglich konkludente Willenserklärungen geschlossen werden.