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Urteil

23 U 239/04

Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGD:2005:0923.23U239.04.00
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Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.11.2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.11.2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.