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Beschluss

15 U 230/09

Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGD:2012:0525.15U230.09.00
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Tenor

Nachdem die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, ist sie des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Beklagte keinen Kostenantrag stellen wird.

Entscheidungsgründe
Nachdem die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, ist sie des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Beklagte keinen Kostenantrag stellen wird.