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Beschluss

3 Kart 292/11

Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGD:2013:0805.3KART292.11.00
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Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen vom 15.12.2011 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31.10.2011, BK4-11-304, wird zurückgewiesen.

Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen.

Der Beschwerdewert wird auf … € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde der Betroffenen vom 15.12.2011 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31.10.2011, BK4-11-304, wird zurückgewiesen. Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen. Der Beschwerdewert wird auf … € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.