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Beschluss

15 U 135/14

Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGD:2015:0202.15U135.14.00
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Tenor

Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem am 30.10.2014 verkündeten Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 92/13) gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.

Entscheidungsgründe
Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem am 30.10.2014 verkündeten Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 92/13) gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.