Beschluss
15 U 135/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGD:2015:0202.15U135.14.00
7mal zitiert
1Zitate
Zitationsnetzwerk
8 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem am 30.10.2014 verkündeten Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 92/13) gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem am 30.10.2014 verkündeten Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 92/13) gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.