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Anerkenntnisurteil

I-10 U 1/17

Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGD:2017:0706.I10U1.17.00
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Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 04.05.2016, Az. 9 O 235/14, wird die Beklagte ihrem Anerkenntnis gemäß verurteilt, an die Klägerin 42.482,31 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2010 zu zahlen und die Klägerin von dem außergerichtlichen Honoraranspruch der Kanzlei K. in Höhe von 1.706,93 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 42.482,31 Euro.

Entscheidungsgründe
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 04.05.2016, Az. 9 O 235/14, wird die Beklagte ihrem Anerkenntnis gemäß verurteilt, an die Klägerin 42.482,31 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2010 zu zahlen und die Klägerin von dem außergerichtlichen Honoraranspruch der Kanzlei K. in Höhe von 1.706,93 € freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Streitwert: 42.482,31 Euro.