Beschluss
2 W 28/22
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGD:2023:0104.2W28.22.00
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Tenor
- I. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26.09.2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV. Der Gegenstandswert wird auf einen Wert der Stufe bis 250.000,- € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
I. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26.09.2022 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin. III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. IV. Der Gegenstandswert wird auf einen Wert der Stufe bis 250.000,- € festgesetzt.