Beschluss
15 W 7/23
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGD:2023:0330.15W7.23.00
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Tenor
I. Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – im Urteil vom 31.10.2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III. Zur Entscheidung über den vom Kläger mit Schriftsatz vom 14.11.2022 gestellten Antrag nach § 33 RVG wird die Sache an das Landgericht zurückgegeben.
Entscheidungsgründe
I. Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – im Urteil vom 31.10.2022 wird zurückgewiesen. II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. III. Zur Entscheidung über den vom Kläger mit Schriftsatz vom 14.11.2022 gestellten Antrag nach § 33 RVG wird die Sache an das Landgericht zurückgegeben.