Beschluss
10 U 14/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGD:2024:0211.10U14.14.00
2mal zitiert
Zitationsnetzwerk
2 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
I. Die Verfügungskläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 11.09.2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einstimmig im Beschlussverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
II. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 28.02.2014 gegeben.
III. Streitwert: 30.900,00 €
Entscheidungsgründe
I. Die Verfügungskläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 11.09.2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einstimmig im Beschlussverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. II. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 28.02.2014 gegeben. III. Streitwert : 30.900,00 €