Urteil
27 U 66/03
Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGHAM:2003:1118.27U66.03.00
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Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Februar 2003 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Februar 2003 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.