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Beschluss

24 U 65/13

Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGHAM:2014:0811.24U65.13.00
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Tenor

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat einstimmig beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 11.04.2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster (Az. 25 O 141/12) gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme – ggfls. Rücknahme der Berufung aus Kostengründen – binnen 3 Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Entscheidungsgründe
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat einstimmig beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 11.04.2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster (Az. 25 O 141/12) gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme – ggfls. Rücknahme der Berufung aus Kostengründen – binnen 3 Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.