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Hinweisbeschluss

28 U 103/21

Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGHAM:2022:0426.28U103.21.00
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Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Kläger erhalten Gelegenheit, hierzu binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

Entscheidungsgründe
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. Die Kläger erhalten Gelegenheit, hierzu binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.