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Urteil

3 U 58/05

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2006:0117.3U58.05.00
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Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. März 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergheim – 24 C 254/03 – wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der zu zahlende Betrag auf 3.311,20 € lautet.

In Höhe von 15,71 € wird die Klage abgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. März 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergheim – 24 C 254/03 – wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der zu zahlende Betrag auf 3.311,20 € lautet. In Höhe von 15,71 € wird die Klage abgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.