Beschluss
5 U 78/11
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2011:1004.5U78.11.00
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Tenor
Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahren auferlegt, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 10. März 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 877/10 – zurückgenommen hat.
Sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Berufungsstreitwert: 26.597,74 €
Entscheidungsgründe
Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahren auferlegt, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 10. März 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 877/10 – zurückgenommen hat. Sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt. Berufungsstreitwert: 26.597,74 €