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Beschluss

5 U 78/11

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2011:1004.5U78.11.00
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Tenor

Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahren auferlegt, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 10. März 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 877/10 – zurückgenommen hat.

Sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Berufungsstreitwert: 26.597,74 €

Entscheidungsgründe
Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahren auferlegt, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 10. März 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 877/10 – zurückgenommen hat. Sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt. Berufungsstreitwert: 26.597,74 €