OffeneUrteileSuche
Beschluss

5 U 77/13

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2013:1118.5U77.13.00
3mal zitiert
1Zitate
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

4 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Tenor

1.

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 8.5.2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 291/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

2.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

Entscheidungsgründe
1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 8.5.2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 291/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. 2. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses .