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Beschluss

5 U 61/14

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2014:0905.5U61.14.00
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Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 18.02.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 140/12 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).

Entscheidungsgründe
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 18.02.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 140/12 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).