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Beschluss

2 Ws 366/15

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2015:0617.2WS366.15.00
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Leitsätze

Die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, mit der die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zur Vorbereitung der anstehenden Überprüfung der weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 67e StGB abgelehnt wird, ist in entsprechender Anwendung von § 305 Satz 1 StPO nicht isoliert anfechtbar.

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, mit der die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zur Vorbereitung der anstehenden Überprüfung der weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 67e StGB abgelehnt wird, ist in entsprechender Anwendung von § 305 Satz 1 StPO nicht isoliert anfechtbar. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.