Beschluss
27 UF 220/18
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2018:1206.27UF220.18.00
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Tenor
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 06.11.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bonn (404 F 259/18) zurückgenommen hat.
Dieser Beschluss ergeht nach § 84 FamFG.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Entscheidungsgründe
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 06.11.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bonn (404 F 259/18) zurückgenommen hat. Dieser Beschluss ergeht nach § 84 FamFG. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.