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Beschluss

27 UF 220/18

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2018:1206.27UF220.18.00
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Tenor

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 06.11.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bonn (404 F 259/18) zurückgenommen hat.

Dieser Beschluss ergeht nach § 84 FamFG.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Entscheidungsgründe
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 06.11.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bonn (404 F 259/18) zurückgenommen hat. Dieser Beschluss ergeht nach § 84 FamFG. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.