Beschluss
17 U 44/18
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
OberlandesgerichtECLI:DE:OLGK:2019:1104.17U44.18.00
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Entscheidungsgründe
Tenor Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig nachdem sie ihre Berufung gegen das am 24.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (26 O 453/16) zurückgenommen hat, § 516 Abs. 3 ZPO. Der Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens wird gemäß § 63 Abs. 2 GKG - ausgehend von 21 Teilklauseln zu je 2.500,00 EUR (vgl. BGH, Beschl. v. 05.09.2019 - III ZR 29/19; Beschl. v. 21.08.2019 - VIII ZR 263/18) - abschließend auf bis 52.500,00 EUR festgesetzt. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 06.11.2019 wird aufgehoben. 1 Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.