Beschluss
7 U 20/19
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2019:1107.7U20.19.00
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Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (12 0 149/18) vom 18.12.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (12 0 149/18) vom 18.12.2018 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.