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Urteil

19 U 53/20

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2021:0416.19U53.20.00
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Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.03.2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (8 O 430/19) einschließlich des ihm ab dem 25.02.2020 zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszugs, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt, zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.03.2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (8 O 430/19) einschließlich des ihm ab dem 25.02.2020 zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszugs, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt, zurückverwiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.