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Beschluss

8 U 7321/19

OLG München, Entscheidung vom

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Entscheidungsgründe
I. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Landgerichts Passau vom 29.11.2019, Az. 4 O 344/19, wird zurückgewiesen. II. Die Klagepartei trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet. IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 65.000.- Euro festgesetzt.