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Beschluss

2 ORbs 188/23

OLG Oldenburg, Entscheidung vom

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Leitsätze
Die Nichtherausgabe der Messreihe des Tattages verletzt den Betroffenen eines Bußgeldverfahrens nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren. Die Einlassung des Betroffenen ist auch hinsichtlich der möglichen Rechtsfolgen wiederzugeben.
Entscheidungsgründe
Die Nichtherausgabe der Messreihe des Tattages verletzt den Betroffenen eines Bußgeldverfahrens nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren. Die Einlassung des Betroffenen ist auch hinsichtlich der möglichen Rechtsfolgen wiederzugeben.