Urteil
13 U 114/23
OLG Oldenburg, Entscheidung vom
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Leitsätze
Der Nutzerin einer Social-media-Plattform steht ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß Art. 82 DSGVO zu, wenn der Diensteanbieter Dritten den Zugriff auf ihre Mobilfunknummer und weitere personenbezogenen Daten ohne wirksame Einwilligung der Nutzerin ermöglicht und diese wegen des damit eintretenden Verlusts der Kontrolle über ihre Daten in Sorge und Ängsten ist.
Entscheidungsgründe
Der Nutzerin einer Social-media-Plattform steht ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß Art. 82 DSGVO zu, wenn der Diensteanbieter Dritten den Zugriff auf ihre Mobilfunknummer und weitere personenbezogenen Daten ohne wirksame Einwilligung der Nutzerin ermöglicht und diese wegen des damit eintretenden Verlusts der Kontrolle über ihre Daten in Sorge und Ängsten ist.