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Urteil

10 U 428/20

OLG Stuttgart 10. Zivilsenat, Entscheidung vom

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Tenor
Das am 04.05.2021 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 10 U 428/20 - wird in Ziff. 1 des Tenors dahingehend berichtigt, dass es statt „Auf die Berufung des Klägers“ richtig lautet: „Auf die Berufung der Beklagten“.
Entscheidungsgründe
Das am 04.05.2021 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 10 U 428/20 - wird in Ziff. 1 des Tenors dahingehend berichtigt, dass es statt „Auf die Berufung des Klägers“ richtig lautet: „Auf die Berufung der Beklagten“. Die Beklagte war Berufungsklägerin. Somit liegt in Ziff. 1 des Tenors eine offenbare Unrichtigkeit vor gemäß § 319 Abs. 1 ZPO.