Beschluss
1 OWi 1 Ss Bs 31/16, 1 OWi 1 SsBs 31/16
OLG Zweibrücken Senat für Bußgeldsachen, Entscheidung vom
ECLI:DE:POLGZWE:2016:0714.1OWI1SSBS31.16.0A
3Zitate
Zitationsnetzwerk
3 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Ein 'Vier-Augen-Prinzip', nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden sind, existiert nicht.(Rn.2)
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Ein 'Vier-Augen-Prinzip', nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden sind, existiert nicht.(Rn.2) Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Jugendrichters bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz vom 4. April 2016 wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung hat keinen den Betroffenen benachteiligenden Rechtsfehler ergeben (§§ 79 Abs. 3, 46 Abs. 1 OWiG, 349 Abs. 2, Abs. 3; 473 Abs. 1 StPO). Der Senat schließt sich der mittlerweile schon mehrfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-3 RBs 35/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. September 2012 - 2 RBs 129/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 4 Ss 810/14; alle zit. nach juris) vertretenen Auffassung an, dass ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden sind, nicht existiert.