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Urteil

10 LC 117/22

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2023:1011.10LC117.22.00
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Leitsätze
Zur Wirkung von Enthaltungen bei Beschlüssen der Vertretung, die nach § 71 Abs. 10 NKomVG Einstimmigkeit voraussetzen. Enthaltungen stehen einer einstimmigen Beschlussfassung im Sinne des § 71 Abs. 10 NKomVG nicht entgegen.
Entscheidungsgründe
Zur Wirkung von Enthaltungen bei Beschlüssen der Vertretung, die nach § 71 Abs. 10 NKomVG Einstimmigkeit voraussetzen. Enthaltungen stehen einer einstimmigen Beschlussfassung im Sinne des § 71 Abs. 10 NKomVG nicht entgegen.