Beschluss
4 LA 2/24
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2024:0129.4LA2.24.00
1mal zitiert
Zitationsnetzwerk
1 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Bei nicht ordnungsgemäßer Einführung von Erkenntnismitteln ist zur Darlegung eines Gehörsverstosses auszuführen, in welchem Zusammenhang das Verwaltungsgericht das jeweilige Erkenntnismittel herangezogen hat, inwieweit die in dem Erkenntnismittel enthaltenen Tatsachen oder die hieraus von dem Verwaltungsgericht gezogenen Schlüsse unzutreffend sind und was bei ordnungsgemäßer Einführung in Bezug auf die in diesem Erkenntnismittel enthaltenen Tatsachen vorgetragen worden wäre.
Entscheidungsgründe
Bei nicht ordnungsgemäßer Einführung von Erkenntnismitteln ist zur Darlegung eines Gehörsverstosses auszuführen, in welchem Zusammenhang das Verwaltungsgericht das jeweilige Erkenntnismittel herangezogen hat, inwieweit die in dem Erkenntnismittel enthaltenen Tatsachen oder die hieraus von dem Verwaltungsgericht gezogenen Schlüsse unzutreffend sind und was bei ordnungsgemäßer Einführung in Bezug auf die in diesem Erkenntnismittel enthaltenen Tatsachen vorgetragen worden wäre.