Urteil
5 LB 68/22
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2024:0312.5LB68.22.00
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Leitsätze
Zur grundsätzlichen Höhe der Regelstundenzahl einer Lehrkraft mit gymnasialer Lehrbefähigung, die an einer IGS und dort überwiegend im Sekundarbereich II eingesetzt ist Die Vorschrift des § 3 Abs. Abs. 5 Nr. 1 Nds. ArbZVO-Schule stellt keine Durchbrechung des schulformbezogenen Regelstundenprinzips dar, sondern steht mit diesem im Einklang
Entscheidungsgründe
Zur grundsätzlichen Höhe der Regelstundenzahl einer Lehrkraft mit gymnasialer Lehrbefähigung, die an einer IGS und dort überwiegend im Sekundarbereich II eingesetzt ist Die Vorschrift des § 3 Abs. Abs. 5 Nr. 1 Nds. ArbZVO-Schule stellt keine Durchbrechung des schulformbezogenen Regelstundenprinzips dar, sondern steht mit diesem im Einklang