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Beschluss

12 ME 58/24

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2024:0718.12ME58.24.00
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Leitsätze
§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG regelt die Aufhebung einer Fahrerlaubnis bei Eignungsmängeln abschließend und steht insoweit einem Rückgriff auf § 48 VwVfG (i. V. m. § 1 NVwVfG ) auch dann entgegen, wenn allenfalls die Rücknahme-, nciht aber die Entziehungsvoraussetzungen vorliegen.
Entscheidungsgründe
§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG regelt die Aufhebung einer Fahrerlaubnis bei Eignungsmängeln abschließend und steht insoweit einem Rückgriff auf § 48 VwVfG (i. V. m. § 1 NVwVfG ) auch dann entgegen, wenn allenfalls die Rücknahme-, nciht aber die Entziehungsvoraussetzungen vorliegen.